Profit vor Fairness.
am 19.09.2003 / in zitate & faktenDer VW-Konzern hat vor dem höchsten EU-Gericht eine Niederlage erlitten und muss 90 Millionen Euro Strafe wegen verbotener Marktabschottung zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte gestern in Luxemburg eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung der EU-Richter. Es ist das höchste Bußgeld, das Brüssel bisher gegen einen Autohersteller durchsetzte.
Der Wolfsburger Autokonzern hatte in den 90er Jahren italienischen Vertragshändlern den Verkauf von VW- und Audi-Modellen an deutsche Kunden verboten. Eine Marktabschottung zur Verhinderung eines „Billig-Einkaufs” im EU-Ausland ist in der Union grundsätzlich nicht gestattet. Solch eine Einkaufstour kann sich durchaus lohnen: Die Vorsteuerpreise klaffen generell bei einigen Modellen um bis zu 40 Prozent auseinander.
Die EU-Kommission sieht sich in ihrem Vorgehen gegen Autohersteller bestätigt, die Preise künstlich hochhalten. Derzeit laufen noch Ermittlungen gegen die französischen Hersteller Renault und den Citroën-Peugeot-Konzern.
Antworten