Fragwürdige Methoden werden zur Zeit geplant, um Schüler zu bestrafen.

am 01.09.2003 / in zitate & fakten

Besonders entzündet sich der Streit um die neue Möglichkeit, dass Schulleiter ihre Schützlinge bis zu vier Wochen von der Schule werfen können. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen einen zeitweisen Rauswurf zu wehren, sind gering: So ist geregelt, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat – der Schüler könnte sich höchstens über das Verwaltungsgericht wieder auf die Schulbank zurück klagen. Zudem muss das dem Schüler vorgeworfene Fehlverhalten dem Gesetzentwurf nach noch nicht einmal zum wiederholten Male vorgekommen oder besonders schwer sein – dieses Kriterium gilt allein beim endgültigen Rauswurf.

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