Videoüberwachung öffentlichen Raumes ist rechtens.
am 22.07.2003 / in zitate & faktenStädte und Gemeinden können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) Kriminalitätsbrennpunkte weiter per Videokamera überwachen. Die Überwachung verstoße nicht gegen das Grundgesetz, stellten die Richter in Mannheim klar. Erstmals befasste sich ein Obergericht mit dem Thema und wies in zweiter Instanz die Klage eines Rechtsanwalts ab, der gegen die Videokontrolle in der Innenstadt von Mannheim geklagt hatte. Zu Gunsten eines ‚überwiegenden Allgemeininteresses’ müsse der Einzelne Einschränkungen der Herrschaft über ‚seine’ Daten hinnehmen, urteilten die Richter
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