Eine Dresdnerin wird in Israel festgehalten – weil sie in Jordan geboren wurde.

am 03.09.2003 / in zitate & fakten

Seit zehn Jahren ist Frau Debus, die aus einer christlichen Familie in Bethlehem stammt, deutsche Staatsbürgerin. Eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt sie nicht. Dreimal besuchte Jacqueline Debus seitdem mit ihrem deutschen Pass ihre Angehörigen in der Heimat. Problemlos. Auf Grund der unsicheren Lage im Nahen Osten verzichtete sie jedoch in den zurückliegenden vier Jahren auf solch eine Reise. Weil ihre Mutter nunmehr aber schwer erkrankt ist, reiste Frau Debus mit Adrian am 31. Juli nach Bethlehem. In der Tasche bereits das Rückflugticket mit El Al für den 21. August.
Das ist inzwischen längst verfallen. Bereits bei der Einreise konfrontierten die israelischen Behörden Jacqueline Debus mit der Feststellung, dass ihre Ausreise vom Tel Aviver Flughafen Ben Gurion nicht sicher sei. Der Grund: Im Computer hatten die Beamten eine 20 Jahre alte Identitätsnummer (ID) von Jacqueline Bassil, wie ihr Geburtsname lautet, entdeckt. Damit stand für die israelischen Behörden fest: Die Frau ist Palästinenserin, unabhängig von ihrer deutschen Staatsbürgerschaft, und wird als solche behandelt. Was heißt: Sie benötigt palästinensische Papiere, mit denen sie dann jedoch nicht von Tel Aviv, sondern vom jordanischen Amman aus die Heimreise antreten kann.

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In Holland ist Marihuana nicht nur legal, Berechtige bekommen es sogar bezahlt.

am 02.09.2003 / in zitate & fakten

Amsterdam. In niederländischen Apotheken kann seit gestern auf Rezept Marihuana erworben werden. Rund 7 000 Patienten werden künftig berechtigt sein, die Droge zu medizinischen Zwecken auf Kosten ihrer Krankenversicherung zu erwerben. […]
Die Qualität der Substanz wird vom Gesundheitsministerium strikt kontrolliert. Zwei Varianten mit unterschiedlich starker Konzentration der psychoaktiven Chemikalie Tetrahydrocannabinol (THC) sind zugelassen. Die Kosten für eine Dosis von fünf Gramm liegen nach Regierungsangaben bei 44 Euro für das 15-prozentige Konzentrat und bei 50 Euro für 18 Prozent THC. Dies ist etwa doppelt so viel wie in den so genannten Coffee Shops, in denen der Verkauf weicher Drogen geduldet wird.

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Fragwürdige Methoden werden zur Zeit geplant, um Schüler zu bestrafen.

am 01.09.2003 / in zitate & fakten

Besonders entzündet sich der Streit um die neue Möglichkeit, dass Schulleiter ihre Schützlinge bis zu vier Wochen von der Schule werfen können. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen einen zeitweisen Rauswurf zu wehren, sind gering: So ist geregelt, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat – der Schüler könnte sich höchstens über das Verwaltungsgericht wieder auf die Schulbank zurück klagen. Zudem muss das dem Schüler vorgeworfene Fehlverhalten dem Gesetzentwurf nach noch nicht einmal zum wiederholten Male vorgekommen oder besonders schwer sein – dieses Kriterium gilt allein beim endgültigen Rauswurf.

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