absurdistan
„der club schloss mit dem freistaat einen erbbaurechtsvertrag, das erbbaurecht kann aber erst ins grundbuch eingetragen werden, wenn die darüber befindliche evangelisch-reformierte gemeinde auf ihren, ebenfalls im grundbuch verzeichneten ersten rang des notwegerechts verzichtet. dieser weg führt über den hof des bärenzwingers. zurücktreten will man darauf aber erst, wenn die veranstalter des bärenzwingers auf veranstaltungen bzw. den aufenthalt im hof weitestgehend verzichten. um einer Belästigung der bewohner des darüber gelegenen altenheims durch musik oder gar gelächter vorzubeugen, plant der bärenzwinger den einbau eines lärmschutzdaches. gebaut werden darf aber erst nach eintrag ins grundbuch.
womit wir wieder am ausgangspunkt des kreises wären. vor allem, wenn man bedenkt, dass sich nach änderung der formal-rechtlichen lage rein praktisch gar nichts ändern würde.”
(aus der sz)
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